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   BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79   

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https://dejure.org/1980,10368
BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79 (https://dejure.org/1980,10368)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79 (https://dejure.org/1980,10368)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - 5 RKnU 6/79 (https://dejure.org/1980,10368)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79
    Das Merkmal des SGB I § 34 Abs. 1, daß in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird, ist nicht nur erfüllt, wenn die Rente aus der UV herabgesetzt oder entzogen wird (RVO § 622 Abs. 1, § 623 Abs. 2), sondern auch dann, wenn es sich um den Wegfall (RVO § 631) einer erhöhten Witwenrente (RVO § 590 Abs. 2) handelt, gleichzeitig aber die Möglichkeit besteht, diesen Wegfall durch einen anderen Erhöhungstatbestand zu kompensieren und die erhöhte Rente nicht von vornherein zeitlich begrenzt gewährt worden ist (Anschluß an BSG 31.10.1978 2 RU 39/78 = SozR 1200 § 34 Nr. 4).

    Der 2. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 31. Oktober 1978 (SozR 1200 § 34 Nr. 4) offengelassen, ob eine auf § 34 Abs. 1 SGB 1 gestützte Klage voraussetzt, daß in dem für die Anhörung maßgebenden Zeitpunkt vor Erlaß des Verwaltungsakts zumindest die Möglichkeit einer anderen Entscheidung bei vorheriger Anhörung des Betroffenen bestanden haben muß.

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79
    Daneben hat der Gesetzgeber allgemein das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und die Stellung des Bürgers insbesondere durch den Schutz vor Überraschungsentscheidungen verbessern wollen (vgl. BT-Drucks 7/868 S. 45).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKnU 6/79
    Nach dem Urteil des 6. Senats des BSG vom 1. März 1979 (SozR 1200 § 34 Nr. 8) muß ein wegen unterbliebener Anhörung eines Beteiligten fehlerhafter Verwaltungsakt auch dann aufgehoben werden, wenn eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte ergehen können.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 32/89

    Gegenstand einer abgrenzbaren Nebenbestimmung, Entziehung einer

    Zur erhöhten Witwenrente hat der Senat bereits im Urteil vom 28. Mai 1980 (SozR 1200 § 34 Nr. 11) entschieden, daß beim Wegfall einer Voraussetzung für die Erhöhung die Anhörungspflicht besteht, wenn es möglich ist, die weggefallene Voraussetzung durch ein anderes Merkmal zu kompensieren.
  • BSG, 14.11.1984 - 1 RA 3/84

    Frist für Anhörung

    Hierin liegt - vergleichbar der Entziehung einer Rente (vgl. BSGE 47, 249, 253 = SozR 5670 Anl. 1 Nr. 5101 Nr. 3 S. 5) - ein Eingriff in die Rechte des durch den Bewilligungsbescheid Begünstigten (zum Begriff des "Eingriffs in die Rechte eines Beteiligten" vgl. auch BSG SozR 1200 § 34 Nr. 11 S. 51).
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 40/80

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Ende der Erziehung - Volljährigkeit

    Entgegen der vom LSG gebilligten Ansicht des SG konnte die Beklagte nicht deshalb von der gebotenen Anhörung absehen, weil die erhöhte Witwenrente bei Wegfall der anspruchsbegründenden Tatsachen kraft Gesetzes wegfällt (vgl hierzu Urteile des erkenndenden Senats vom 28. Mai 1970 - 5 RKnU 6/79 - und vom 26. Juni 1980 - 5 RJ 86/79 -).
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